Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz
Die Reichweite des ‚Medienprivilegs‘ der DSGVO
Programm
Die digitalisierte Medienwelt mit all ihren Ausprägungen – darunter etwa auch Bürgerjournalismus, Bewertungsplattformen, Influencer – lebt von fundamentalen Rechtspositionen wie der freien Meinungsäußerung sowie Informationsfreiheit und hat dabei stets andere grundrechtliche Gewährleistungen wie etwa den Schutz personenbezogener Daten von betroffenen Personen im Blick zu halten. Die 10. Ausgabe der Datenschutz-Gespräche thematisiert daher diese Schnittstelle zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz und befasst sich mit der Reichweite des sog „Medienprivilegs“ der DSGVO sowie der nationalen Regelung des § 9 DSG.