Datenschutz in der Gesetzgebung - Einrichtung des Parlamentarischen Datenschutzkomitees
Grazer Datenschutz-Gespräche (ONLINE)
Programm
Lange Zeit wurde angenommen, dass die DSGVO nicht für den Bereich der Gesetzgebung gilt. Mit seinem Urteil zu C-33/22 hat der EuGH allerdings klargestellt, dass auch Datenverarbeitungen, die einen Kernbereich der Staatsfunktion der Legislative betreffen, unter die DSGVO fallen. Vor diesem Hintergrund wurde das Parlamentarische Datenschutzkomitee (PDK) eingerichtet, das – neben der Datenschutzbehörde – nunmehr als zweite Aufsichtsbehörde gemäß Art 51 DSGVO in Österreich agiert und seit 1.1.2025 insbesondere für die Verarbeitungen personenbezogener Daten der Organe der Gesetzgebung (Nationalrat und Bundesrat) sowie deren Hilfsorgane (Rechnungshof und Volksanwaltschaft) zuständig ist.
Die 19. Ausgabe der Grazer Datenschutz-Gespräche setzte sich mit den datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Bereich der Gesetzgebung sowie mit der Entstehung, Einrichtung und Zuständigkeit des Parlamentarischen Datenschutzkomitees auseinander.
