Daten- und Persönlichkeitsschutz im Zeitalter generativer KI
Grazer Datenschutz-Gespräche (HYBRID)

Programm
Was passiert, wenn Verstorbene plötzlich wieder sprechen? In den „Neuen Geschichten vom Pumuckl“ lebt Hans Clarins († 2005) unverkennbare Stimme digital weiter. Ein Radiosender sendet ein Interview mit der 2012 verstorbenen Nobelpreisträgerin Wisława Szymborska – geführt von virtuellen KI-Moderatoren. Zwischen Technik-Faszination und ethischer Grenzüberschreitung stellt sich eine drängende Frage: Wie weit dürfen digitale Wiederbelebung und das „ewige digitale Leben“ gehen? Endet der (Daten-)Schutz durch die DSGVO tatsächlich bereits mit dem Tod der betroffenen Person? Inwieweit bilden die klassischen Persönlichkeitsrechte – einschließlich des postmortalen Würdeschutzes – dafür noch einen angemessenen rechtlichen Rahmen?
Nach Rechtsanwalt Dr. Günther Leissler ermögliche Künstliche Intelligenz eine authentische Nachbildung von Menschen nach deren Tod. Die „Eternal Life-Industrie“ sei im Vormarsch und datenschutzrechtliche Regelungen für diesen Bereich kaum vorhanden. Dr. Leissler hat in seinem Vortrag über „Eternal-Life mittels KI“ die rechtlichen Herausforderungen eines postmortalen Datenschutzes adressiert. Des Weiteren hat sich Frau Prof.in Dr.in Susanne Kissich in ihrem Impulsreferat mit den klassischen Persönlichkeitsrechten im Zeitalter von KI auseinandergesetzt.